Argumentationsanalyse

Tafel 3.14: Argument 'Zentrale Entscheidungsbegründung', aufgrund der Norm-Entfaltung überarbeitete und verbesserte Fassung

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Zentrale Entscheidungsbegründung>

(1) Für alle Urteile, jedes Grundrecht und alle Vorschriften des
    bürgerlichen Rechts gilt: Der Zivilrichter verletzt durch sein
    Urteil das jeweilige Grundrecht, wenn er nicht prüft, ob die
    von ihm anzuwendenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts
    durch das Grundrecht beeinflusst sind oder – sollte dies bejaht
    werden – bei Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften die
    sich hieraus ergebende Modifikation des Privatrechts nicht
    vollumfänglich beachtet.
(2) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
    rechtlicher Art, die zwingendes Recht enthalten, sind durch
    das Grundrecht auf Meinungsfreiheit *in besonders hohem Maße*
    beeinflusst.
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(3) Der Zivilrichter verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
    Meinungsfreiheit, wenn er bei Auslegung und Anwendung der
    "allgemeinen Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art, die zwingendes
    Recht enthalten, nicht vollumfänglich beachtet, wie das
    Grundrecht auf Meinungsfreiheit die privatrechtliche Norm
    *in besonders hohem Maße* modifiziert.
(4) [Allgemeine Gesetze im LGUrteil]: Das Urteil des Landgerichts
    Hamburg ist ein Urteil eines Zivilrichters, in dem "allgemeine
    Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art, die zwingendes Recht
    enthalten, (nämlich § 826 BGB) anzuwenden sind.
(5) Das Landgericht Hamburg hat bei Auslegung und Anwendung der
    "allgemeinen Gesetze" nicht vollumfänglich beachtet, wie das
    Grundrecht auf Meinungsfreiheit die privatrechtliche Norm
    *in besonders hohem Maße* modifiziert.
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(6) Das Landgericht verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
    Meinungsfreiheit.
(7) Verletzt ein Urteil ein Grundrecht, so wird das Urteil
    aufgehoben und die Sache wird an das urteilende Gericht
    zurückverwiesen.
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(8) [Aufhebung und Zurückweisung]: Das Urteil des Landgerichts
    wird aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht Hamburg
    zurückverwiesen.
Argument Map n0 Allgemeine Gesetze im LGUrteil Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein Urteil eines Zivilrichters, in dem "allgemeine Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art, die zwingendes Recht enthalten, (nämlich § 826 BGB) anzuwenden sind. n2 Zentrale Entscheidungsbegründung n0->n2 n1 Aufhebung und Zurückweisung Das Urteil des Landgerichts wird aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. n2->n1

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