Tafel 3.18: Begründungsverbund mit 'Besonders starke Grundrechte-Einwirkung', in dem 'Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht' und 'Generalklauseln als Einbruchstellen' verschmelzen
Kapitel 3 Argumentkarte Prämissen-Konklusion-Struktur<Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht>
(1) ...
(2) ...
(3) ...
----
(4) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
rechtlicher Art, die zwingendes Recht enthalten sowie
Generalklauseln enthalten, weisen eine funktionale Analogie zu
Vorschriften des öffentlichen Rechts auf.
+> <Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>
<Generalklauseln als Einbruchstellen>
(1) ...
(2) ...
(3) ...
----
(4) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
rechtlicher Art, die zwingendes Recht sowie Generalklauseln
enthalten, verweisen auf Maßstäbe, welche u.a. in der
Verfassung artikuliert sind.
+> <Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>
<Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>
(1) ...
<+ <Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht>
(2) ...
<+ <Generalklauseln als Einbruchstellen>
(3) Eine zivilrechtliche Vorschrift, die eine funktionale Analogie
zu Vorschriften des öffentlichen Rechts aufweist *und* auf
Maßstäbe verweist, welche u.a. in der Verfassung artikuliert
sind, ist ihrerseits in *ganz besonders hohem Maße* durch die
Grundrechte beeinflusst.
----
(4) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
rechtlicher Art, die zwingendes Recht sowie Generalklauseln
enthalten, sind durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in
*ganz besonders hohem Maße* beeinflusst.
+> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Vorherige Tafel 3.17: 'Generalklauseln als Einbruchstellen' als Argument, das die modifizierte 'Zentrale Entscheidungsbegründung' stützt
Nächste Tafel 3.19: Dialektische Struktur der bisher rekonstruierten Urteilsbegründung