Tafel 1.4: Differenzierung der These zur Meinungsfreiheit
Kapitel 1 Zentrale These Thesendifferenzierung[Meinungsfreiheit-1]: Jeder Mensch besitzt ein Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung, das nur mit anderen Grundrechten abgewogen werden darf.
[Meinungsfreiheit-2]: Jede Handlung, die dazu führt, dass ein Mensch daran
gehindert wird, seine Meinung frei zu äußern, ist moralisch falsch.
[Meinungsfreiheit-3]: Das Recht auf freie Meinungsäußerung sollte ein in der
Verfassung verbürgtes und jederzeit individuell einklagbares Grundrecht sein.
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