Tafel 1.19: Argument 'Zensur unwirksam' als direkt angreifender Einwand
Kapitel 1 Argumentkarte[Zensurgebot]: Es gibt Fälle, in denen Gesetzgebung, die bestimmte
Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe untersagt und
sanktioniert, geboten ist.
<+ <Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie>: Kinder- und
Hardcore-Pornografie ist ein Fall, in dem Gesetzgebung geboten
ist, die bestimmte Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe
(nämlich die Wiedergabe der pornographischen Inhalte) untersagt
und sanktioniert. Denn Kinder sowie junge Frauen und Männer
müssen vor der Ausbeutung durch Pornografen geschützt werden;
und die Gesellschaft als Ganzes sollte vor den schäbigen,
ungesunden, unterdrückerischen und objektifizierenden
Einstellungen zu Frauen und Sex geschützt werden, die von der
Pornographie aufrechterhalten werden. *Eine gesetzliche Zensur
von Pornographie erreicht genau dies: sie schützt Kinder sowie
junge Frauen und Männer vor der Ausbeutung und die Gesellschaft
vor schäbigen Einstellungen.* {quelle: Pro4}
<- <Zensur unwirksam>: Eine gesetzliche Zensur von Pornographie
ist unwirksam: sie schützt weder Kinder und junge Frauen und
Männer vor der Ausbeutung noch die Gesellschaft vor schäbigen
Einstellungen. Denn gesetzliche Zensur wird die Rezeption von
Pornographie nicht beeinflussen. Denn Leute, auch Kinder und
Jugendliche, werden Pornographie immer in die Hände bekommen,
sodenn sie es wirklich wollen. {quelle: Con4, Con3}
Vorherige Tafel 1.18: Argument 'Zensur unwirksam' als untergrabender Einwand
Nächste Tafel 1.20: Einwand 'Erziehung effektiver'