Tafel 2.8: Argument 'Zentrale Fallunterscheidung', verbesserte Rekonstruktion
Kapitel 2 Prämissen-Konklusion-Struktur<Zentrale Fallunterscheidung>
(1) Eine unterdrückte Meinung ist i. (möglicherweise) wahr, oder
ii. (sicher) falsch, oder iii. partiell wahr.
(2) Wenn eine unterdrückte Meinung (möglicherweise) wahr ist, dann
gilt: Jede Handlung, die darauf abzielt, Personen daran zu
hindern, frei *diese Meinung* zu äußern, ist falsch.
(3) Wenn eine unterdrückte Meinung (sicher) falsch ist, dann gilt:
...
(4) Wenn eine unterdrückte Meinung partiell wahr ist, dann gilt:
...
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(5) [Zensurverbot]: Es ist falsch, Personen daran zu hindern,
frei ihre Meinung zu äußern (ganz gleich worin diese Meinung
besteht).
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