Argumentationsanalyse

Tafel 2.9: Argument 'Zentrale Fallunterscheidung', abermals verbesserte Rekonstruktion

Kapitel 2 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Zentrale Fallunterscheidung>

(1) Eine Meinung ist i. gänzlich wahr, oder ii. gänzlich falsch,
    oder iii. partiell wahr.
(2) Wenn eine Meinung gänzlich wahr ist, dann gilt: Jede Handlung,
    die darauf abzielt, Personen daran zu hindern, frei *diese
    Meinung* zu äußern, ist falsch.
(3) Wenn eine Meinung gänzlich falsch ist, dann gilt: ... 
(4) Wenn eine Meinung partiell wahr ist, dann gilt: ... 
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(5) [Zensurverbot]: Jede Handlung, die darauf abzielt, Personen
    daran zu hindern, frei ihre Meinung zu äußern, ist falsch
    (ganz gleich worin diese Meinung besteht).
Argument Map n0 Zensurverbot Jede Handlung, die darauf abzielt, Personen daran zu hindern, frei ihre Meinung zu äußern, ist falsch (ganz gleich worin diese Meinung besteht). n1 Zentrale Fallunterscheidung n1->n0

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