Tafel 2.9: Argument 'Zentrale Fallunterscheidung', abermals verbesserte Rekonstruktion
Kapitel 2 Prämissen-Konklusion-Struktur<Zentrale Fallunterscheidung>
(1) Eine Meinung ist i. gänzlich wahr, oder ii. gänzlich falsch,
oder iii. partiell wahr.
(2) Wenn eine Meinung gänzlich wahr ist, dann gilt: Jede Handlung,
die darauf abzielt, Personen daran zu hindern, frei *diese
Meinung* zu äußern, ist falsch.
(3) Wenn eine Meinung gänzlich falsch ist, dann gilt: ...
(4) Wenn eine Meinung partiell wahr ist, dann gilt: ...
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(5) [Zensurverbot]: Jede Handlung, die darauf abzielt, Personen
daran zu hindern, frei ihre Meinung zu äußern, ist falsch
(ganz gleich worin diese Meinung besteht).
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