Tafel 3.10: Argument 'Zentrale Entscheidungsbegründung', im Lichte des stützenden Arguments 'Sinn der Bindung der Rechtssprechung an Grundrechte' überarbeitete und verbesserte Fassung
Kapitel 3
Prämissen-Konklusion-Struktur
<Zentrale Entscheidungsbegründung (neu)>
(1) Für alle Urteile, jedes Grundrecht und alle Vorschriften des
bürgerlichen Rechts gilt: Der Zivilrichter verletzt durch sein
Urteil das jeweilige Grundrecht, wenn er nicht prüft, ob die
von ihm anzuwendenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts
durch das Grundrecht beeinflusst sind oder – sollte dies bejaht
werden – bei Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften die
sich hieraus ergebende Modifikation des Privatrechts missachtet.
<+ <Sinn der Bindung der Rechtsprechung an Grundrechte (neu)>
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(2) Der Zivilrichter verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit, wenn er nicht prüft, ob die von ihm
anzuwendenden "allgemeinen Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art
durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beeinflusst sind oder
– sollte dies bejaht werden – bei Auslegung und Anwendung der
"allgemeinen Gesetze" die sich hieraus ergebende Modifikation
des Privatrechts missachtet.
(3) [Allgemeine Gesetze im LGUrteil]: Das Urteil des Landgerichts
Hamburg ist ein Urteil eines Zivilrichters, in dem "allgemeine
Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich § 826 BGB)
anzuwenden sind.
(4) Die vom Landgericht Hamburg anzuwendenden "allgemeinen Gesetze"
bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich § 826 BGB) sind durch das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit beeinflusst.
(5) Das Landgericht Hamburg hat bei Auslegung und Anwendung der
"allgemeinen Gesetze" die sich aus der Drittwirkung des
Grundrechts auf Meinungsfreiheit ergebende Modifikation des
Privatrechts missachtet.
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(7) Das Landgericht verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit.
(8) Verletzt ein Urteil ein Grundrecht, so wird das Urteil
aufgehoben und die Sache wird an das urteilende Gericht
zurückverwiesen.
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(9) [Aufhebung und Zurückweisung]: Das Urteil des Landgerichts
wird aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht Hamburg
zurückverwiesen.
Argument Map
n0
Allgemeine Gesetze im LGUrteil
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist
ein Urteil eines Zivilrichters, in dem
"allgemeine Gesetze"
bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich §
826 BGB) anzuwenden sind.
n2
Zentrale Entscheidungsbegründung (neu)
n0->n2
n1
Aufhebung und Zurückweisung
Das Urteil des Landgerichts wird
aufgehoben und die Sache wird an das
Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
n2->n1
n3
Sinn der Bindung der Rechtsprechung an
Grundrechte (neu)
n3->n2
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