Argumentationsanalyse

Tafel 3.10: Argument 'Zentrale Entscheidungsbegründung', im Lichte des stützenden Arguments 'Sinn der Bindung der Rechtssprechung an Grundrechte' überarbeitete und verbesserte Fassung

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Zentrale Entscheidungsbegründung (neu)>

(1) Für alle Urteile, jedes Grundrecht und alle Vorschriften des
    bürgerlichen Rechts gilt: Der Zivilrichter verletzt durch sein
    Urteil das jeweilige Grundrecht, wenn er nicht prüft, ob die
    von ihm anzuwendenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts
    durch das Grundrecht beeinflusst sind oder – sollte dies bejaht
    werden – bei Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften die
    sich hieraus ergebende Modifikation des Privatrechts missachtet.
  <+ <Sinn der Bindung der Rechtsprechung an Grundrechte (neu)>
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(2) Der Zivilrichter verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
    Meinungsfreiheit, wenn er nicht prüft, ob die von ihm
    anzuwendenden "allgemeinen Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art
    durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beeinflusst sind oder
    – sollte dies bejaht werden – bei Auslegung und Anwendung der
    "allgemeinen Gesetze" die sich hieraus ergebende Modifikation
    des Privatrechts missachtet.
(3) [Allgemeine Gesetze im LGUrteil]: Das Urteil des Landgerichts
    Hamburg ist ein Urteil eines Zivilrichters, in dem "allgemeine
    Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich § 826 BGB)
    anzuwenden sind.
(4) Die vom Landgericht Hamburg anzuwendenden "allgemeinen Gesetze"
    bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich § 826 BGB) sind durch das
    Grundrecht auf Meinungsfreiheit beeinflusst.
(5) Das Landgericht Hamburg hat bei Auslegung und Anwendung der
    "allgemeinen Gesetze" die sich aus der Drittwirkung des
    Grundrechts auf Meinungsfreiheit ergebende Modifikation des
    Privatrechts missachtet.
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(7) Das Landgericht verletzt durch sein Urteil das Grundrecht auf
    Meinungsfreiheit.
(8) Verletzt ein Urteil ein Grundrecht, so wird das Urteil
    aufgehoben und die Sache wird an das urteilende Gericht
    zurückverwiesen.
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(9) [Aufhebung und Zurückweisung]: Das Urteil des Landgerichts
    wird aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht Hamburg
    zurückverwiesen.
Argument Map n0 Allgemeine Gesetze im LGUrteil Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein Urteil eines Zivilrichters, in dem "allgemeine Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art (nämlich § 826 BGB) anzuwenden sind. n2 Zentrale Entscheidungsbegründung (neu) n0->n2 n1 Aufhebung und Zurückweisung Das Urteil des Landgerichts wird aufgehoben und die Sache wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. n2->n1 n3 Sinn der Bindung der Rechtsprechung an Grundrechte (neu) n3->n2

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