Tafel 3.22: Grundgerüst von 'Keine folgerichtige Interpretation des Verfassungssystems' als Entkräftung des Einwands 'Keine Wirkung außerhalb der Schranken'
Kapitel 3
Prämissen-Konklusion-Struktur
<Keine folgerichtige Interpretation des Verfassungssystems>
(1) Die Meinungsäußerungsfreiheit ist von grundlegender Bedeutung
für den freiheitlich-demokratischen Staat.
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(2) Vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus wäre es nicht
folgerichtig, die sachliche Reichweite des Grundrechts auf
freie Meinungsäußerung jeder Relativierung durch einfaches
Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der
die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen.
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(3) Es ist keineswegs die beste verfassungsrechtliche
Interpretation von Artikel 5 Absatz 2, dass der
Geltungsanspruch des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung
auf den Bereich beschränkt ist, den ihm die Gerichte durch
ihre Auslegung der "allgemeinen Gesetze" noch belassen.
Argument Map
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