Tafel 3.24: Argument 'Besonders starke Grundrechte-Einwirkung', Entfaltung und entsprechende Modifikation mit Blick auf Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat
Kapitel 3
Prämissen-Konklusion-Struktur
<Besonders starke Grundrechte-Einwirkung>
(1) ...
<+ <Verwandtschaft bürgerliches und öffentliches Recht>
(2) ...
<+ <Generalklauseln als Einbruchstellen>
(3) [Bedeutung Meinungsfreiheit]
(4) Eine zivilrechtliche Vorschrift, die eine funktionale Analogie
zu Vorschriften des öffentlichen Rechts aufweist und auf
Maßstäbe verweist, welche u.a. in der Verfassung artikuliert
sind, ist ihrerseits in ganz besonders hohem Maße durch
diejenigen Grundrechte beeinflusst, *die Güter von
grundlegender Bedeutung für den freiheitlich-demokratischen
Staat schützen* .
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(5) "Allgemeine Gesetze" (nach Art. 5 Abs. 2 GG) bürgerlich-
rechtlicher Art, die zwingendes Recht sowie Generalklauseln
enthalten, sind durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in
ganz besonders hohem Maße beeinflusst.
+> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Argument Map
n0
Bedeutung Meinungsfreiheit
n1
Besonders starke Grundrechte-Einwirkung
n0->n1
n4
Zentrale Entscheidungsbegründung
n1->n4
n2
Verwandtschaft bürgerliches und
öffentliches Recht
n2->n1
n3
Generalklauseln als Einbruchstellen
n3->n1
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