Tafel 1.23: Unterscheidung und gesonderte Rekonstruktion von zwei Argumenten: 'Schutz vor Ausbeutung' und 'Schutz vor schäbigen Einstellungen'
Kapitel 1 Prämissen-Konklusion-Struktur<Schutz vor Ausbeutung> {quelle: Pro4}
(1) Kinder sowie junge Frauen und Männer müssen vor der Ausbeutung
durch Pornografen geschützt werden (Ziel 1).
(2) Eine gesetzliche Zensur von Pornographie erreicht genau dies:
sie schützt Kinder sowie junge Frauen und Männer vor der
Ausbeutung (Ziel 1).
<- <Zensur unwirksam>
(3) Außerdem gibt es keine Alternativmaßnahme, die – in Bezug auf
Ziel 1 – ebenfalls effektiv und zugleich geeigneter als die
gesetzliche Zensur ist.
----
(4) Kinder- und Hardcore-Pornografie ist ein Fall, in dem
Gesetzgebung geboten ist, die bestimmte Formen der
Meinungsäußerung und -wiedergabe (nämlich die Wiedergabe der
pornographischen Inhalte) untersagt und sanktioniert.
+> [Zensurgebot]
<Schutz vor schäbigen Einstellungen> {quelle: Pro4}
(1) Die Gesellschaft als Ganzes sollte vor den schäbigen,
ungesunden, unterdrückerischen und objektifizierenden
Einstellungen zu Frauen und Sex geschützt werden, die von der
Pornographie aufrecht erhalten werden (Ziel 2).
(2) Eine gesetzliche Zensur von Pornographie erreicht genau dies:
sie schützt die Gesellschaft vor schäbigen Einstellungen
(Ziel 2).
<- <Zensur unwirksam>
(3) Außerdem gibt es keine Alternativmaßnahme, die – in Bezug auf
Ziel 2 – ebenfalls effektiv und zugleich geeigneter als die
gesetzliche Zensur ist.
<- <Erziehung effektiver>
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(4) Kinder- und Hardcore-Pornografie ist ein Fall, in dem
Gesetzgebung geboten ist, die bestimmte Formen der
Meinungsäußerung und -wiedergabe (nämlich die Wiedergabe der
pornographischen Inhalte) untersagt und sanktioniert.
+> [Zensurgebot]
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