Tafel 1.27: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' in Standard-Darstellung
Kapitel 1 Prämissen-Konklusion-Struktur<Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie> {quelle: Pro4}
(1) Kinder sowie junge Frauen und Männer müssen vor der Ausbeutung
durch Pornografen geschützt werden (Ziel 1); und die
Gesellschaft als Ganzes sollte vor den schäbigen, ungesunden,
unterdrückerischen und objektifizierenden Einstellungen zu
Frauen und Sex geschützt werden, die von der Pornographie
aufrechterhalten werden (Ziel 2).
(2) Eine gesetzliche Zensur von Pornographie erreicht genau dies:
sie schützt Kinder sowie junge Frauen und Männer vor der
Ausbeutung (Ziel 1) und sie schützt die Gesellschaft vor
schäbigen Einstellungen (Ziel 2).
(3) Außerdem gibt es keine Alternativmaßnahme, die – in Bezug auf
Ziel 1 und Ziel 2 – ebenfalls effektiv und zugleich geeigneter
als die gesetzliche Zensur ist.
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(4) Kinder- und Hardcore-Pornografie ist ein Fall, in dem
Gesetzgebung geboten ist, die bestimmte Formen der
Meinungsäußerung und -wiedergabe (nämlich die Wiedergabe der
pornographischen Inhalte) untersagt und sanktioniert.
+> [Zensurgebot]: Es gibt Fälle, in denen Gesetzgebung, die
bestimmte Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe
untersagt und sanktioniert, geboten ist.
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