Tafel 1.29: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' (erstes Teilargument) als praktischer Syllogismus
Kapitel 1 Prämissen-Konklusion-Struktur<Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie>
(1) Es ist geboten, dass ein Schutz vor Ausbeutung und ein Schutz
vor Subversion besteht.
(2) Die Hardcore-Pornografie-Zensur führt dazu, dass ein Schutz vor
Ausbeutung und ein Schutz vor Subversion besteht.
<- <Zensur unwirksam>
(3) Es gibt keine Alternativmaßnahme, die dazu führt, dass Schutz
vor Ausbeutung und Schutz vor Subversion bestehen, und die
geeigneter als die Hardcore-Pornografie-Zensur ist.
<- <Geeigneteres Maßnahmenbündel>
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Praktischer Syllogismus (Optimalitätsvariante)
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(4) Die Hardcore-Pornografie-Zensur ist geboten.
+> [Zensurgebot]: Es gibt Fälle, in denen Gesetzgebung, die
bestimmte Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe
untersagt und sanktioniert, geboten ist.
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