Tafel 1.30: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' (zweites Teilargument) aussagenlogisch rekonstruiert
Kapitel 1 Prämissen-Konklusion-Struktur(4) Die Hardcore-Pornografie-Zensur ist geboten.
(5) Wenn die Hardcore-Pornografie-Zensur geboten ist, dann gibt es
Fälle, in denen Gesetzgebung, die bestimmte Formen der
Meinungsäußerung und -wiedergabe untersagt und sanktioniert,
geboten ist.
--
Modus ponens
--
(6) [Zensurgebot]: Es gibt Fälle, in denen Gesetzgebung, die
bestimmte Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe untersagt
und sanktioniert, geboten ist.
Vorherige Tafel 1.29: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' (erstes Teilargument) als praktischer Syllogismus
Nächste Tafel 1.31: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' (zweites Teilargument) prädikatenlogisch rekonstruiert