Tafel 1.31: 'Schutz vor Kinder- und Hardcore-Pornografie' (zweites Teilargument) prädikatenlogisch rekonstruiert
Kapitel 1 Prämissen-Konklusion-Struktur(4) Die Hardcore-Pornografie-Zensur ist geboten.
/*Geboten: Maßnahme z*/
(5) Die Hardcore-Pornografie-Zensur ist eine Gesetzgebung, die
bestimmte Formen der Meinungsäußerung und -wiedergabe untersagt
und sanktioniert.
/*Maßnahme z ist von der Art F*/
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Konjunktions- und Existenzeinführung
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(6) [Zensurgebot]: Es gibt Gesetzgebung, die bestimmte Formen der
Meinungsäußerung und -wiedergabe untersagt und sanktioniert,
und die geboten ist.
/*(Es gibt ein x): x ist von der Art F und x ist geboten*/
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