Tafel 3.5: Argument 'Anwendung GS3 auf Meinungsfreiheit' als Stützung von 'Zentrale Entscheidungsbegründung', erste Skizze
Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur<Anwendung GS3 auf Meinungsfreiheit>
(1) Der Zivilrichter verletzt durch sein Urteil Grundrechte, wenn
er die Einwirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht
verkennt. (GS3)
(2) ...
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(3) Ein Urteil eines Zivilrichters, das auf Grund "allgemeiner
Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art im Ergebnis zu einer
Beschränkung der Meinungsfreiheit gelangt, verletzt das
Grundrecht des Verurteilten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn
der Zivilrichter in der Urteilsfindung die Bedeutung des
Grundrechts gegenüber dem Wert des im "allgemeinen Gesetz"
geschützten Rechtsguts für den durch die Äußerung angeblich
Verletzten unrichtig abwägt.
+> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
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