Argumentationsanalyse

Tafel 3.5: Argument 'Anwendung GS3 auf Meinungsfreiheit' als Stützung von 'Zentrale Entscheidungsbegründung', erste Skizze

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Anwendung GS3 auf Meinungsfreiheit>

(1) Der Zivilrichter verletzt durch sein Urteil Grundrechte, wenn
    er die Einwirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht
    verkennt. (GS3)
(2) ...
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(3) Ein Urteil eines Zivilrichters, das auf Grund "allgemeiner
    Gesetze" bürgerlich-rechtlicher Art im Ergebnis zu einer
    Beschränkung der Meinungsfreiheit gelangt, verletzt das
    Grundrecht des Verurteilten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn
    der Zivilrichter in der Urteilsfindung die Bedeutung des
    Grundrechts gegenüber dem Wert des im "allgemeinen Gesetz"
    geschützten Rechtsguts für den durch die Äußerung angeblich
    Verletzten unrichtig abwägt.
  +> <Zentrale Entscheidungsbegründung>
Argument Map n0 Anwendung GS3 auf Meinungsfreiheit n1 Zentrale Entscheidungsbegründung n0->n1

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