Argumentationsanalyse

Tafel 3.22: Grundgerüst von 'Keine folgerichtige Interpretation des Verfassungssystems' als Entkräftung des Einwands 'Keine Wirkung außerhalb der Schranken'

Kapitel 3 Prämissen-Konklusion-Struktur
<Keine folgerichtige Interpretation des Verfassungssystems>

(1) Die Meinungsäußerungsfreiheit ist von grundlegender Bedeutung
    für den freiheitlich-demokratischen Staat.
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(2) Vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus wäre es nicht
    folgerichtig, die sachliche Reichweite des Grundrechts auf
    freie Meinungsäußerung jeder Relativierung durch einfaches
    Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der
    die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen.
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(3) Es ist keineswegs die beste verfassungsrechtliche
    Interpretation von Artikel 5 Absatz 2, dass der
    Geltungsanspruch des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung
    auf den Bereich beschränkt ist, den ihm die Gerichte durch
    ihre Auslegung der "allgemeinen Gesetze" noch belassen.
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